Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05. März 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die die Electus GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführer Marlon Pollmeier und Julian Pollmüller (Handelsregister: Düsseldorf, HRB 109572), mit Kunden abschließt, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind („Kunde“ oder „Auftraggeber“).
(2)
Die Electus GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, als Unternehmer bzw. Kaufmann im Sinne des HGB zu handeln.
(3)
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Electus GmbH verbindlich, selbst wenn die Leistungserbringung widerspruchslos begonnen wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1)
Verträge können sowohl im Fernabsatz (Videochat, E-Mail, Telefon) als auch in Schriftform abgeschlossen werden. Bei Abschluss im Fernabsatz besteht keine Pflicht der Electus GmbH zur schriftlichen Bestätigung der Vertragsinhalte.
(2)
Der Kunde willigt ein, dass Telefonate, E-Mails und Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden dürfen, sofern dies gewünscht ist.
(3)
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, erhaltene Zugangsdaten, Passwörter, Materialien oder Links nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 3 Leistungen der Electus GmbH
(1)
Die Electus GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturleistungen in den Bereichen Mitarbeitergewinnung, Employer Branding, Online-Marketing, Active Sourcing und Personalvermittlung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
(2)
Die Electus GmbH schuldet die Leistungserbringung, nicht jedoch den Erfolg der durchgeführten Marketing-Maßnahmen. Ein solcher Erfolg kann nur prognostiziert, aber nicht garantiert werden.
(3)
Zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten darf die Electus GmbH Dritte, einschließlich Subunternehmen, einsetzen.
§ 4 Weitervermittlung von Kandidaten
(1)
Der Kunde verliert seine Rechte an Kandidaten, die ausdrücklich als ungeeignet deklariert oder drei Monate lang nicht weiterbearbeitet wurden. Solche Kandidaten dürfen an andere Kunden weitergegeben werden.
(2)
Die Electus GmbH ist berechtigt, ungeeignete Kandidaten in internen Pools zu speichern und an andere Kunden zu vermitteln, insbesondere wenn diese über Marketing-Maßnahmen des ursprünglichen Kunden gewonnen wurden.
(3)
Der Kunde willigt ein, dass die Electus GmbH ungeeignete Kandidaten an Dritte weitergibt, sofern keine vertraglichen oder gesetzlichen Beschränkungen bestehen.
(4)
Die Weitergabe erfolgt datenschutzkonform, insbesondere unter Einhaltung der DSGVO.
(5)
Der Kunde verzichtet auf sämtliche Ansprüche gegen die Electus GmbH, die sich aus der Weitergabe von Kandidaten an Dritte ergeben könnten.
§ 4.1 Ziel der Zusammenarbeit
(1)
Die Electus GmbH setzt ihre Expertise ein, um den Kunden bei der zeitnahen Besetzung offener Positionen mit geeigneten Kandidaten zu unterstützen. Erfolg ist das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags (Voll-/Teilzeit, befristet/unbefristet) zwischen Kandidat und Kunde oder einem verbundenen Unternehmen während der Vertragslaufzeit, unabhängig von der ursprünglich ausgeschriebenen Position.
(2)
Die Electus GmbH garantiert eine im Vertrag festgelegte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen während der ursprünglichen Kampagnenlaufzeit zzgl. 4 weiterer Recruiting-Pausen-Monate. Wird die Garantie nicht erfüllt, hat der Kunde gemäß Vertragskonditionen Anspruch auf Rückerstattungen pro nicht zustande gekommener Einstellung bzw. Bewerbung.
(3)
Eine Einstellung setzt einen unterzeichneten Arbeitsvertrag voraus. Sie gilt erst als vollzogen, wenn der Kandidat im Kandidatenmanagementsystem der Electus GmbH als „eingestellt“ markiert ist, unabhängig von Jobtitel, Standort oder vorheriger Kundenhistorie.
§ 4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)
Der Kunde ist zur aktiven Mitwirkung bei der Stellenbesetzung verpflichtet. Die nachfolgenden Pflichten sind verbindlich und für die Leistungserbringung erforderlich. Eine Nichterfüllung führt zum Wegfall sämtlicher Garantieansprüche nach § 4.1.
(2)
Zu den konkreten Pflichten gehören insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen an die Electus GmbH zur Sicherstellung optimaler Ergebnisse
- Telefonische Erstkontaktaufnahme zu jedem vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 48 Stunden an Werktagen
- Terminierung von Vorstellungsgesprächen innerhalb von 10 Tagen nach Erstkontakt
- Teilnahme an Onboarding- bzw. Welcome-Meetings mit der Electus GmbH
- Mindestens zwei Feedback-Gespräche pro Monat mit der Electus GmbH
§ 4.3 Rückerstattung bei Selbstvermittlung oder Wegfall des Bedarfs
(1)
Greifen Erfolgsgarantien und besetzt der Kunde die Position durch Eigenbemühungen, über Dritte oder entfällt der Bedarf während der Vertragslaufzeit:
- Vollständige, nach Mitteilung an Electus verbleibende Kalendermonate bis Vertragsende können auf neue Aufträge (neue Kampagnen) übertragen werden.
- Wird eine Übertragung abgelehnt, gelten gestaffelte, anteilige Rückerstattungen nach abgelaufenen vollen Kalendermonaten:
- unter 1 Monat: 70 % Rückerstattung
- 2 Monate: 60 % Rückerstattung
- 6 Monate: 50 % Rückerstattung
§ 4.4 Überprüfung der Garantiebedingungen
Die Electus GmbH behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Garantiebedingungen umfassend zu prüfen, insbesondere die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden. Dazu gehört auch die Kontaktaufnahme mit Kandidaten bis zu drei Monate nach Vertragsbeendigung. Wird eine Nichterfüllung festgestellt, entfallen sämtliche Garantieansprüche des Kunden.
§ 5 Besondere Bestimmungen im Bereich Beratung
(1)
Die Electus GmbH bietet Beratungsleistungen in den Bereichen Mitarbeitergewinnung, Employer Branding, Online-Marketing, Active Sourcing und Personalvermittlung an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
(2)
Die Electus GmbH schuldet die Erbringung der Beratungsleistung, nicht jedoch den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen. Ein solcher Erfolg kann nur prognostiziert, aber nicht garantiert werden.
(3)
Im Rahmen des Beratungsvertrags steht der Electus GmbH das Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4)
Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen. Verhindert die fehlende Mitwirkung des Kunden die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der Electus GmbH unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1)
Die Preise der Electus GmbH sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)
Die Zahlung erfolgt sofort nach Rechnungsstellung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Vertragsschluss fällig.
(3)
Bei Zahlungsverzug ist die Electus GmbH berechtigt, Leistungen bis zum Zahlungsausgleich einzustellen. Ab zwei Zahlungsverzügen steht der Electus GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(4)
Verzugszinsen: Im Verzug werden 8 % Zinsen über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr fällig. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(5)
Eine Aufrechnung gegen Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7 Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Personalvermittlung
(1)
Schließt der Kunde (oder ein verbundenes Unternehmen bzw. ein Dritter, der durch den Kunden Kenntnis vom Kandidaten erlangt hat) einen Vertrag mit einem von der Electus GmbH empfohlenen Kandidaten, so wird das vereinbarte Vermittlungshonorar fällig. Mehrere Kandidaten lösen entsprechend mehrere Honorare aus.
(2)
Berechnungsgrundlage ist die vom Kunden vertraglich geschuldete Bruttojahresvergütung inklusive Urlaubs-/Weihnachtsgeld, fixer Boni und Fahrzeugvorteil. Variable Vergütungsbestandteile (Provisionen, Boni, Gewinnbeteiligungen) bleiben außer Betracht.
(3)
Legt der Kunde den unterzeichneten Arbeitsvertrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung vor, erfolgt die Berechnung auf Basis des im Kickoff-Fragebogen angegebenen Maximalgehalts multipliziert mit 1,3.
(4)
Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn der Vermittlungsvertrag beendet wurde und unabhängig davon, ob der Kandidat die Stelle tatsächlich antritt.
(5)
Das vereinbarte Vermittlungshonorar ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1)
Der Vertrag hat eine individuell vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängert sich automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern er nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2)
Wird eine Kampagne nicht drei Tage vor Ablauf gekündigt, verlängert sie sich automatisch um einen weiteren Monat zu den gleichen Konditionen.
(3)
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
(1)
Die Electus GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Electus GmbH lediglich für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut); hier beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(2)
Die Haftung für Daten- und Programmverluste beschränkt sich auf die typischen Wiederherstellungskosten bei regelmäßiger, angemessener Datensicherung.
§ 10 Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung
(1)
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO und des BDSG.
(2)
Mit Vertragsschluss kommt automatisch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) zustande, die die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden regelt.
(3)
Die Electus GmbH verpflichtet sich, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen des Vertrags zu nutzen.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1)
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags einfache Nutzungsrechte an den im passwortgeschützten Kundenportal bereitgestellten Inhalten. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt.
(2)
Der Kunde räumt der Electus GmbH das Recht ein, seinen Namen, sein Logo und die Zusammenarbeit für Werbezwecke sowie auf der Electus-Website zu verwenden.
(3)
Der Kunde versichert, dass die bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Electus GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Referenzwerbung
(1)
Der Kunde räumt der Electus GmbH das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit und erbrachten Leistungen im Rahmen der Referenzkundennennung zu beschreiben.
(2)
Dies umfasst Logos, Fotos, Videos, Grafiken und sonstige vom Kunden bereitgestellte Materialien im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(2)
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bornheim.
(3)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen Regelungen unberührt.