19.02.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Electus GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Electus GmbH, Auf dem Knickert 7, 53332 Bornheim, vertreten durch die Geschäftsführer Marlon Pollmeier und Julian Pollmüller, Handelsregister am Amtsgericht Bonn, HRB 27601 (nachfolgend: „Electus GmbH“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Electus GmbH mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) Electus GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit der Electus GmbH als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die Electus GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Electus GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von der Electus GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Die Electus GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Electus GmbH nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann die Electus GmbH den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von der Electus GmbH nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf das Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(2) Wenn die Electus GmbH für den Kunden eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewinnung (Bewerber- oder Kundenanfragen) erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den von der Electus GmbH unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit ein Interesse an den Produkten, Stellen und der Dienstleistung des Kunden gezeigt haben.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Electus GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von der Electus GmbH unberührt.
(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook, TikTok und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Electus GmbH nicht verantwortlich.
(7) Die Electus GmbH steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(8) Die Electus GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(9) Die vereinbarte Vergütung von der Electus GmbH in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(10) Die Electus GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Bewerbungen / Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden veröffentlichten Werbekampagnen.
(11) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von der Electus GmbH zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an die Electus GmbH zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Electus GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, E-Mail, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von der Electus GmbH zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Electus GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass die Electus GmbH das Telefonat, die E-Mail und / oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von der Electus GmbH gewünscht.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von der Electus GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Die Electus GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Electus GmbH kann dem Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Electus GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der Electus GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die Electus GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von der Electus GmbH zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) Die Electus GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird von der Electus GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-) Leistung von der Electus GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von der Electus GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Bereitstellung von Social-Media-Accounts
(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit erklärt sich der Kunde bereit, der Electus GmbH Zugang zu seinen Social-Media-Accounts (nachfolgend "Accounts") zu gewähren. Hierzu zählen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, die Plattformen Facebook, Instagram, LinkedIn und TikTok.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Zugangsdaten und -berechtigungen, bereitzustellen, um der Electus GmbH die Möglichkeit zu geben, die vereinbarten Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Accounts durchzuführen. Diese Bereitstellung muss rechtzeitig und im Einklang mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen der betreffenden Plattformen erfolgen.
(3) Die Electus GmbH verpflichtet sich, die Zugangsdaten und -berechtigungen vertraulich zu behandeln und sie nur zum Zweck der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung zu verwenden. Darüber hinaus wird die Electus GmbH alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Zugang und der Nutzung der Accounts einhalten.
(4) Der Kunde hat die Verantwortung, die Sicherheit und die Integrität seiner Accounts sicherzustellen. Dazu gehören die regelmäßige Aktualisierung von Passwörtern und die Überwachung der Accounts, um mögliche Sicherheitsverstöße oder unberechtigte Aktivitäten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
(5) Die Electus GmbH haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Kunden durch die Nutzung der Accounts im Rahmen der Zusammenarbeit entstehen, es sei denn, solche Schäden oder Verluste sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Electus GmbH zurückzuführen.
§ 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Rechnungsstellung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sollte eine Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat vereinbart worden sein, sind Sie zu diesem Zweck verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat oder den auf unsere Seite zur Verfügung gestellten Link zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auszufüllen und zu übermitteln. Dies ist zu richten an: info@electus.digital und sodann per Post an:
Electus GmbH
Auf dem Knickert 7
53332 Bornheim
(4) Die Electus GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an die Electus GmbH zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist die Electus GmbH berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite zu Werbezwecken zu verwenden.
(8) Die Electus GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem Kunden zu beauftragen. Der Kunde ermächtigt die Electus GmbH insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-) Daten für den Kunden einzugeben.
§ 7 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen der Electus GmbH und dem Kunden hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen der Electus GmbH und dem Kunden nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen (dies gilt nicht für etwaige Einrichtungsgebühren oder Setupgebühren).
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 8 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Electus GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Electus GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Electus GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Electus GmbH vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Electus GmbH in Verzug, ist die Electus GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Electus GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 9 Erfüllung
(1) Die Electus GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Electus GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Electus GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird von der Electus GmbH Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist die Electus GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der Electus GmbH unberührt.
(4) Die Electus GmbH ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen.
§ 10 Haftung
(1) Die Electus GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Electus GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Electus GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Meta nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen, Seiten, Accounts aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen / zu sperren. Für eine solche Vorgehensweise haftet die Electus GmbH nicht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, der Electus GmbH ausschließlich solches Bild-/ Video-/ Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt der Electus GmbH insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an die Electus GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer bietet im Rahmen seines Leistungsangebots auch die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers an. Sofern der Auftraggeber eine solche Verarbeitung beauftragt, kommt zwischen den Parteien ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zustande. Dieser Vertrag wird Bestandteil der AGB des Auftragnehmers und regelt insbesondere die Einhaltung der Datenschutzgesetze sowie die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Auftraggeber erklärt sich mit den Bedingungen des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags einverstanden und stimmt dessen Abschluss als Bestandteil der AGB des Auftragnehmers zu.
(3) Durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers (der Electus GmbH), die eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers umfassen, erklärt sich der Auftraggeber mit den Bedingungen des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags einverstanden. Der Vertrag tritt mit Beginn der Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers automatisch in Kraft und ersetzt die Unterschrift beider Parteien. Sollte der Auftraggeber mit den Bedingungen des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags nicht einverstanden sein, ist er verpflichtet, die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers unverzüglich einzustellen und den Auftragnehmer darüber zu informieren.
(4) Der Kunde stellt der Electus GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, die Electus GmbH hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
§ 12 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit der Electus GmbH abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 13 Rechte Dritter
(1) Stellt der Kunde der Electus GmbH Material zur Verfügung (Fotos, Videos), welche die Electus GmbH bei der Werbeanzeige verwenden soll / kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Kunde stellt die Electus GmbH in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
§ 14 Referenzwerbung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Electus GmbH seinen / ihren Namen und sein / ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den Electus GmbH Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.
(2) Darüber hinaus ist der Kunde damit einverstanden, dass die Electus GmbH alle Medien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Texte, Videos und sonstige in der Zusammenarbeit verwendete Materialien) zu Referenzzwecken und für Werbeaktivitäten verwenden darf.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, für die in der Zusammenarbeit verwendeten Materialien eingeholt hat. Der Kunde stellt die Electus GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Materialien erhoben werden.
(4) Die Electus GmbH haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Materialien. Die Verantwortlichkeit für das Einholen der entsprechenden Rechte liegt ausschließlich beim Kunden.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Electus GmbH maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bornheim.
(3) Die Electus GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird die Electus GmbH den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.