der Electus GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Electus GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführer Marlon Pollmeier und Julian Pollmüller, Handelsregister am Amtsgericht Düsseldorf, HRB 109572 (nachfolgend „Electus GmbH“), mit ihren Kunden schließt, sofern es sich dabei um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).
(2) Die Electus GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder als Kaufmann nach dem HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die Electus GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn die Electus GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginn
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Electus GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, E-Mail, Telefon) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von der Electus GmbH zu erhalten.
(2) Der Kunde willigt ein, dass die Electus GmbH Telefonate, E-Mails und/oder Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, sofern dies von der Electus GmbH gewünscht wird.
(3) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
§ 3 Leistungen der Electus GmbH
(1) Die Electus GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Mitarbeitergewinnung, Employer Branding, Online-Marketing, Active Sourcing und Personalvermittlung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen der Electus GmbH und dem Kunden.
(2) Die Electus GmbH schuldet die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch die Herstellung eines Werks. Ein Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen kann lediglich prognostiziert, aber nicht garantiert werden.
(3) Die Electus GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
§ 4 Weitervermittlung von Kandidaten
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch mehr auf Kandidaten, die er ausdrücklich als nicht geeignet erklärt oder über einen Zeitraum von drei Monaten nicht bearbeitet hat. Solche Kandidaten können von der Electus GmbH an andere Kunden weitervermittelt werden.
(2) Die Electus GmbH ist berechtigt, Kandidaten, die nicht den Anforderungen des ursprünglichen Kunden entsprechen, in einem internen Pool zu speichern und bei Bedarf an andere Kunden zu vermitteln. Dies gilt insbesondere für Kandidaten, die durch Werbemaßnahmen des ursprünglichen Kunden gewonnen wurden.
(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Electus GmbH Kandidaten, die nicht für ihn geeignet sind, an Dritte weitervermitteln darf, sofern keine vertraglichen oder gesetzlichen Einschränkungen entgegenstehen.
(4) Die Weitervermittlung von Kandidaten erfolgt stets im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Electus GmbH stellt sicher, dass die Rechte der Kandidaten gewahrt bleiben.
(5) Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber der Electus GmbH, die sich aus der Weitervermittlung von Kandidaten an Dritte ergeben könnten.
Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Mitarbeitergewinnung
§ 4.1 Ziel der Zusammenarbeit
(1) Die Electus GmbH setzt ihre ganze Erfahrung und Kompetenz ein, um den Kunden bestmöglich bei der Besetzung der vereinbarten Stelle zu unterstützen. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die entsprechende Stelle zeitnah mit einem geeigneten Bewerber zu besetzen. Eine erfolgreiche Stellenbesetzung liegt vor, wenn der Bewerber während der Vertragslaufzeit einen Dienst- oder Arbeitsvertrag (gleich ob in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet) mit dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG abschließt. Der Erfolg ist auch dann eingetreten, wenn der Bewerber auf eine andere Stelle als ursprünglich beabsichtigt beim Kunden eingestellt wird.
(2) Die Electus GmbH garantiert eine im Vertrag präzisierte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen (durch die Electus GmbH kontaktierte Berufsinteressenten mit Lebenslauf), die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne plus 4 weitere Monate Rekrutierungskarenzzeit durchgeführt werden. Sollte dieses Garantieziel in der genannten Zeit nicht erreicht werden, erhält der Kunde das Recht auf eine Rückzahlung für jede nicht realisierte Garantiebewerbung/-einstellung. Der genaue Geldwert hierfür ist im Vertrag präzisiert.
(3) Eine Einstellung gilt als durchgeführt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Kunden. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon beim Kunden gearbeitet oder sich dort beworben hat. Eine Einstellung gilt für die Electus GmbH erst als durchgeführt, wenn der entsprechende Bewerbende als „rekrutiert“ im Bewerbermanagementsystem der Electus GmbH markiert wird.
§ 4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, aktiv und kooperativ an der Besetzung der Position mitzuwirken. Die spezifischen Mitwirkungspflichten sind für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch die Electus GmbH notwendig und für den Kunden verbindlich. Sollte der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht vollständig erfüllen, entfällt jeglicher Anspruch auf die in § 4.1 geregelte Garantie.
(2) Folgende besondere Mitwirkungspflichten werden vereinbart:
- Der Kunde stellt sicher, dass die Electus GmbH zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind.
- Jeder dem Kunden von der Electus GmbH vorgeschlagene Bewerber wird werktags innerhalb von 48 Stunden durch den Kunden telefonisch kontaktiert (erstmalige Kontaktaufnahme).
- Bewerbungsgespräche zwischen Bewerber und Kunden finden innerhalb von 10 Tagen nach erstmaliger Kontaktaufnahme statt.
- Der Kunde hat am Onboarding-Termin / Willkommen-Termin mit der Electus GmbH teilgenommen.
- Es finden mindestens zwei Feedback-Gespräche pro Monat zwischen dem Kunden und der Electus GmbH statt.
§ 4.3 Rückerstattungsmöglichkeit bei Selbstvermittlung oder Wegfall des Bedarfs
(1) Sofern eine Erfolgsgarantie vereinbart wurde, gelten die folgenden Regelungen für den Fall, dass der Kunde während der vereinbarten Vertragslaufzeit die zu besetzende Stelle ausschließlich durch eigene Bemühungen oder über einen Drittkanal besetzt oder der Besetzungsbedarf entfällt:
- Der Kunde darf die verbleibenden vollen Kalendermonate nach Eingang der Mitteilung bei der Electus GmbH bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit auf eine neue Einzelbeauftragung (neue Kampagne) übertragen.
- Sofern die Übertragung abgelehnt wird, erfolgt eine gestaffelte und anteilige Rückerstattung der bereits geleisteten Vergütung auf Basis der seit Auftragserteilung abgelaufenen vollen Kalendermonate. Hierbei gilt:
- Weniger als 1 Kalendermonat: 70 % Rückerstattung
- 2 Kalendermonate: 60 % Rückerstattung
- 6 Kalendermonate: 50 % Rückerstattung.
§ 4.4 Überprüfung der Garantiebedingungen
Die Electus GmbH behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Garantiebedingungen, insbesondere die Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden, genauestens zu prüfen. Dies schließt das nachträgliche Kontaktieren der Bewerber bis zu 3 Monate nach Vertragsende ein. Sollte die Electus GmbH feststellen, dass der Kunde seine Pflichten nicht erfüllt hat, entfällt der Garantieanspruch vollständig.
§ 5 Besondere Bestimmungen im Bereich Beratung
(1) Die Electus GmbH bietet Beratungsleistungen im Bereich Mitarbeitergewinnung, Employer Branding, Online-Marketing, Active Sourcing und Personalvermittlung an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen der Electus GmbH und dem Kunden.
(2) Die Electus GmbH schuldet die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder den Erfolg bestimmter Maßnahmen. Ein Erfolg kann lediglich prognostiziert, aber nicht garantiert werden.
(3) In Bezug auf die Inhalte eines mit der Electus GmbH eingegangenen Beratungsvertrags steht der Electus GmbH ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Beratungsleistungen notwendig sind. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Electus GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Electus GmbH unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise, die von der Electus GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder per Rechnung oder SEPA-Lastschrift. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug behält sich die Electus GmbH vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages einzustellen. Bei mindestens zwei fälligen Zahlungsrückständen ist die Electus GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Verzugszinsen: Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7 Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Personalvermittlung
(1) Schließt der Kunde (oder ein mit diesem verbundenes Unternehmen oder ein Dritter, der durch den Kunden von dem Kandidaten Kenntnis erlangt hat) mit einem von der Electus GmbH empfohlenen Kandidaten einen Vertrag (einschließlich Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder vergleichbare Vereinbarung), so fällt das vereinbarte Vermittlungshonorar an. Bei mehreren vermittelten Kandidaten fällt das Vermittlungshonorar mehrfach an.
(2) Berechnungsgrundlage ist die vom Kunden vertraglich geschuldete Bruttojahresgesamtvergütung inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, fixe Sonderzahlungen sowie geldwerte Vorteile eines Dienstwagens. Variable Vergütungsbestandteile (Tantieme, Bonus, Provisionen) werden nicht angesetzt.
(3) Erfüllt der Kunde nach erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten seine Pflicht zur Übersendung des Arbeitsvertrages nicht innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des im Kick-off-Fragebogen definierten maximalen Bruttojahresgehalts multipliziert um den Faktor 1,3.
(4) Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt das Vermittlungsvertragsverhältnis bereits gekündigt und/oder beendet ist, sowie unabhängig davon, ob der Kandidat das Arbeitsverhältnis antritt.
(5) Das vereinbarte Vermittlungshonorar ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine individuelle Mindestlaufzeit und verlängert sich automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Wenn der Kunde eine Kampagne nicht spätestens drei Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich die Kampagne automatisch um einen weiteren Monat zu den gleichen Bedingungen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Die Electus GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Electus GmbH nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die Haftung für Daten- und Programmverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
§ 10 Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung
(1) Der Kunde ist für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verantwortlich.
(2) Mit Vertragsschluss kommt automatisch ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) zustande, der die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden regelt.
(3) Die Electus GmbH verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Kundenbereich der Electus GmbH hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt.
(2) Der Kunde räumt der Electus GmbH das Recht ein, seinen Namen, sein Logo und die Zusammenarbeit in Werbematerialien und auf der Website der Electus GmbH zu verwenden.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt die Electus GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Referenzwerbung
(1) Der Kunde räumt der Electus GmbH das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von der Electus GmbH erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Rahmen einer Referenzkundennennung zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere die Verwendung von Logos des Kunden, Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, das im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist und oder vom Kunden an die Electus GmbH übermittelt wurde.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bornheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2025

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